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Katriuk | Critiques
buchhandel.de | 20Jun2011 | Ulrich Busch (German)
http://www.buchhandel.de/WebApi1/TitelSuche.asp?Caller=vlbPublic&uid=&Func=Search&Autor=Busch,%20Ulrich
Demjanjuk: Scapegoat --
Conclusion of Defence
Ulrich Busch, the lawyer for John Demjanjuk during the 30Nov2009 -
12May2011 Munich trial, has written a book (in German) from the point
of view of the defence. It is available at the co-ordinates listed
below.
Busch, Ulrich
Paperback
ca. 188 S. - 22,0 x 15,5 cm
Cost: 11.80 Eur
John
Demjanjuk wird seit fast 40 Jahren als
angeblicher Naziverbrecher verfolgt. Im II.
Weltkrieg als 20-jähriger Soldat der Roten Armee von der Wehrmacht
gefangen
genommen, soll er als Kriegsgefangener zum Kollaborateur der deutschen
Nazis
geworden sein und in den Vernichtungslagern in Treblinka und Sobibor
geholfen
haben,
hunderttausende von Juden zu ermorden. Überlebende aus Treblinka
identifizierten ihn
fälschlicherweise als „Ivan den Schrecklichen“, der in Treblinka Juden
grausam
vor ihrem
Tod gequält haben soll. Vom District Court in Jerusalem wurde er dafür
zum Tode
verurteilt.
Fünf Jahre saß er in der Todeszelle, doch dann kam die Wahrheit ans
Licht. Ivan
der
Schreckliche war ein ganz anderer. Die Staatsanwaltschaft Israels
schwenkte um:
Wenn
schon nicht Ivan der Schreckliche von Treblinka, dann aber jedenfalls
Ivan von
Sobibor. Ein
unglaublicher moralischer Druck lastete auf den Richtern des Supreme
Court in
Israel.
Doch die fünf höchsten Richter Israels sprachen Demjanjuk frei und
lehnten es
ab, ihn
wegen Sobibor zu verurteilen – aus Mangeln an Beweisen. Die Forderung,
John
Demjanjuk
wegen Sobibor zu verurteilen, verstummten jedoch nie. Die Opferverbände
des
Holocaust
und das amerikanische Justizministerium verlangten von der Ukraine und
Polen,
John
Demjanjuk zu verurteilen. Beide Staaten lehnten ab. Deutschland hatte
gegen
Demjanjuk
bereits selbst ermittelt und das Verfahren aus Mangel an Beweisen und
wegen
fehlender
Zuständigkeit Deutschlands abgelehnt. Im Jahre 2008 jedoch kapitulierte
Deutschland vor
dem immer massiveren moralischen Druck. Der 90-jährige wurde nach
Deutschland
deportiert und musste ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft erhob
Anklage wegen
„Beihilfe zur Ermordung von 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor“.
Am
12.5.2011,
nach fast 100 Verhandlungstagen vor dem Landgericht München, wird John
Demjanjuk
schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt,
gleichzeitig
aber der
Haftbefehl aufgehoben und Demjanjuk in die Freiheit entlassen. Die
Verteidigung
hat auf
Freispruch plädiert. Der Schlussvortrag des Verteidigers Dr. Ulrich
Busch,
gehalten an fünf
Verhandlungstagen, ist in diesem Buch widergegeben und beweist, dass
John
Demjanjuk
vom Landgericht München zu Unrecht verurteilt wurde nach dem Grundsatz:
in dubio contra reum.